Aufnahme

Die Uckermärkischen Werkstätten stehen jugendlichen und erwachsenen Menschen offen, die aufgrund der Art und Schwere Ihrer Behinderung derzeit nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.

Die Aufnahme erfolgt nach Antragstellung beim zuständigen Leistungsträger. Nach Kostenzusage des entsprechenden Leistungsträgers und nach Prüfung durch den Fachausschuss wird der Aufnahmetermin festgelegt.

Für ein Informationsgespräch, eine Werkstattbesichtigung und zur Antragstellung können Sie gern mit unserem Begleitenden Dienst einen Termin vereinbaren.